Geplante Herabstufung Wolf
Offener Brief an die EU-Mitgliedsstaaten: Vertraut der Wissenschaft, steht zu den Wölfen, lehnt die Herabstufung ab.
Mit der Ablehnung der Herabstufung des Wolfsstatus haben die 27 EU-Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit, die EU- Habitatrichtlinie zu bewahren und sich gegen den politisch motivierten und unbegründeten Prozess zu wehren, der von der EU-Führung in der Brüsseler Blase vorangetrieben wird.
Die vorgeschlagene Herabstufung des Wolfes durch die EU wird derzeit vom Europäischen Gerichtshof geprüft. Die 27 EU-Mitgliedstaaten sollten die endgültige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten, bevor sie Änderungen an ihren nationalen Gesetzen vornehmen. Wichtig ist, dass eine Herabstufung auf nationaler Ebene nicht verpflichtend ist: Die EU-Staaten haben bis Januar 2027 Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen – und können sich letztendlich auch dafür entscheiden, sie ganz abzulehnen.
Zusammenfassung
Die Herabstufung von Wölfen durch die EU – politisch vorangetrieben von der EU-Führung innerhalb der Brüsseler Blase – entbehrt einer soliden rechtlichen und wissenschaftlichen Grundlage und könnte durch bevorstehende Urteile des Europäischen Gerichtshofs aufgehoben werden.
Nichtregierungsorganisationen fordern die 27 EU-Mitgliedstaaten auf, mit Vorsicht vorzugehen und zumindest für die nächsten 18 Monate – wie es die EU-Habitatrichtlinie zulässt – von einer Änderung ihrer nationalen Rechtsvorschriften abzusehen, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Portugal, die Tschechische Republik, Belgien und Polen haben bereits angekündigt, dass sie den strengen Schutz für Wölfe beibehalten werden. Andere EU-Mitgliedstaaten erwägen derzeit ähnliche Positionen. Nichtregierungsorganisationen fordern alle 27 EU-Mitgliedstaaten auf, die durch das EU-Recht gebotenen Rechtsgrundlagen voll auszuschöpfen, um ihre bestehenden nationalen Rechtsvorschriften beizubehalten, die vorgeschlagene Herabstufung abzulehnen und weiterhin einen strengen Schutz für Wölfe zu gewährleisten.
Politische und wirtschaftliche Erwägungen sind im Rahmen der EU-Habitatrichtlinie nicht relevant und sollten daher im Zusammenhang mit der vorgeschlagenen Herabstufung des Wolfs als irrelevant angesehen werden. Dennoch waren es genau diese Erwägungen, die die Europäische Kommission dazu veranlasst haben, diese selektive Änderung der Richtlinie vorzuschlagen. Die Habitat-Richtlinie basiert grundsätzlich auf ökologischen Kriterien, sodass sozioökonomische Faktoren eine Schwächung des Artenschutzes nicht rechtfertigen können. Aus diesem Grund sollten die 27 EU-Mitgliedstaaten davon absehen, dem von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Ansatz zu folgen.
Wölfe in Europa bilden keine einheitliche Population. Die meisten Wolfsubpopulationen in der EU sind laut Bewertungen der europäischen Wissenschaftsgemeinschaft weiterhin gefährdet, vom Aussterben bedroht oder stark gefährdet. Eine pauschale Herabstufung aller Wolfspopulationen in der EU widerspricht wissenschaftlichen Erkenntnissen und steht somit nicht im Einklang mit der EU-Habitatrichtlinie.
Hier der Link zum offenen Brief
https://www.gzsdw.de/files/Final_Offener_Brief_von_uber_75_NGOs.pdf
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