Weg mit dem Bekämpfungsplan gegen den Wolf!

7. Juli 2026

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BUND Hessen und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe klagen gegen die Wolfsmanagementplanung in Hessen
07.Juli 2026, gzsdw.de

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) haben heute, am 07. Juli 2026, beim Ver-waltungsgericht Kassel Klage gegen den „Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027“ zum Wolf erhoben, den das Regierungspräsidiums Kassel am 30. Juni 2026 als Allgemeinverfügung veröffentlicht hat. Mit der Klage wurde auch ein Eilantrag gestellt, um den Abschuss der Wolfswelpen zu verhindern.
Die Allgemeinverfügung setzt den dauerhaft geltenden „Revierübergreifenden Wolfsmanagementplan für Hessen“, den das Hessischen Landwirtschaftsministerium am 30. Juni 2026 herausgegeben hat, als Abschussplan für 2026/2027 um.
Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Hessen hat keine Management-, sondern eine Bekämpfungsplanung vorgelegt. Eine Jagdzeit auf Wölfe führt nicht zu weniger Nutztierrissen.“
Björn Sepke, Vorstandsmitglied der GzSdW: „Mit einer generellen Abschussquote von 40 Prozent der Jungwölfe wird der Wolfsbestand langfristig ausgerottet. Die nun festgelegte Entnahme von vier Wolfswelpen ist inakzeptabel, denn Welpen reißen keine Schafe.“

Entnahme von vier Welpen im Lahn-Dill-Kreis in diesem Jahr
Für die Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2026 hat das Regierungspräsidium den Abschuss von vier Wolfswelpen im Lahn-Dill-Kreis vorgesehen. Die Entnahmequote liegt damit sogar höher als 40% der Jungwölfe in Hessen, wenn man von der Nachwuchszahl von neun Welpen im Vorjahr ausgeht (4 von 9 Jungwölfen = 44%). Da in Hessen in den Jahren 2022 bis 2024 nur ein Rudel lebte, waren die neun Welpen des Jahres 2025 schon ein hoher Wert.
Wie viele Wolfswelpen in 2026 geboren werden und bis zum Verlassen der Höhlen überleben, weiß niemand. Wie problematisch die Prognosemethode ist, wird auch daran deutlich, dass das Regierungspräsidium die verfügte Abschussfreigabe von vier Welpen wegen zweier Totfunde am 31. Mai und 16. Juni dieses Jahres bereits auf zwei Welpen reduziert hat.
„Wären die beiden Wölfe erst nach dem Abschuss der vier Welpen gefunden worden, wären sogar sechs Wölfe in Hessen zu Tode gekommen. Landwirtschaftsminister Ingmar Jung (CDU) muss endlich seine Wolfspolitik korrigieren und die Bekämpfungsplanung zurückziehen“, mahnt Jörg Nitsch.

Stimmungsmache gegen den Wolf
BUND Hessen und GzSdW werfen Landwirtschaftsminister Jung Stimmungsmache gegen den Wolf vor. Alljährlich eine viermonatige Jagdzeit auszurufen und zusätzlich Weidegebiete festzulegen, in denen Wölfe grundlos und ganzjährig geschossen werden können, sind völlig überzogene Maßnahmen seines Wolfsmanagementplans, der die dauerhafte Vorgabe für das Regierungspräsidium Kassel bildet. Der Minister will den kaum vorhandenen Wolfsbestand in Hessen so weiter dezimieren. Einen jährlichen Bestandszuwachs des Wolfs, von dem man etwas abschöpfen könnte, gibt es allerdings nicht. Den Populationshöchststand erreichte Hessen im Monitoringjahr 2022/2023 mit sieben Territorien. Damals wurden drei Rudel und vier sesshafte Einzelwölfe bestätigt. Dann nahm der Bestand sogar ab. In Hessen gab es im letzten Monitoringjahr lediglich drei Territorien, die von drei Rudeln besiedelt wurden, die zusammen neun Welpen hatten.
Die Verbände befürchten zudem, dass die Politik von Minister Jung, die die Bejagung des Wolfs ins Zentrum ihrer Bemühungen rückt, bei Tierhaltenden in erster Konsequenz eine verringerte Bereitschaft zum Herdenschutz auslöst. Folglich würde die Zahl der Nutztierrisse steigen.
Zielführender wäre, die Zahl der Nutztierrisse durch einen verbesserten Herdenschutz zu verringern. Nutztierrisse bedeuten einen Schaden und eine hohe emotionale Belastung für die Tierhaltenden. Angesichts von 140 Nutztierrissen im letzten Jahr bei gleichzeitig 15.000 anderen Todesfällen in der Schafhaltung in 2025 geht vom Wolf in Hessen jedoch keine existenzielle Gefahr für die Schafhaltung aus. Mit der jetzt beschlossenen Planung wird nach Auffassung der Verbände klar gegen europäisches Recht verstoßen.

Fragen beantworten
· Thomas Norgall, BUND Hessen: 0170 2277238
· Björn Sepke, Vorstandsmitglied GzSdW: 0162 2725665

Hintergrund
Kipppunkt der Welpen-Sterblichkeitsrate
„Die Grenze für eine stabile Population liegt bei einer jährlichen Mortalität von ca. 40 % Juvenilen und Subadulten bzw. von ca. 30 % Adulten. Bei hohen Mortalitätsraten in Verbindung mit Katastrophenereignissen kann es zum Aussterben der Population kommen. Diese Werte für den Kipppunkt decken sich mit Ergebnissen internationaler Studien.“
Zitat aus: Kramer-Schadt et al (2024): Populationsgefährdungsanalyse für die Art Wolf (Anhang II und IV FFH-Richtlinie). Zu den BfN-Schriften 715: https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-715-populationsgefaehrdungsanalyse-fuer-die-art-wolf

Vorsorgeprinzip nicht beachtet
Der Wolfsmanagementplan-Entwurf hat das Vorsorgeprinzip nicht beachtet. Wird der Ab-schussplan von 40 Prozent Wolfswelpen innerhalb der Jagdzeit vom 01.07. bis 31.10. erfüllt, kommt es nach dem Ende der Jagdzeit durch Verkehrsopfer oder aus anderen Gründen sterbenden Wölfen zur Überschreitung der 40 Prozent-Schwelle. Weitere Gründe, die zur Überschreitung der 40 Prozent-Schwelle führen werden, sind Wölfe, die eines natürliche Todes sterben („Fallwild“), aber nicht gefunden werden, sowie illegale Abschüsse von Wölfen. Tiere, die eins natürlichen Todes sterben, werden nur selten gefunden. Das gilt auch bei Wölfen. Illegale Abschüsse bleiben ebenfalls meist unentdeckt. Bei Beachtung des Vorsorgeprinzips hätte die maximale Grenze deutlich unter der 40 Prozent der Welpen liegen müssen.
Das Vorsorgeprinzip wird in Artikel 191 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erwähnt und in Artikel 34 Absatz 1 des Einigungsvertrags als Selbstverpflichtung des Gesetzgebers ausdrücklich geregelt und damit geltendes Bundesrecht.

Dauerhafter Wolfsmanagementplan des HMLU
Einjähriger Wolfsmanagementplan (Abschussplan) des RP Kassel
Revierübergreifenden Managementplan im BJagdG. Wortlaut von§  22d Abs. 2 BJagdG

Wolfsmonitoring
Das Wolfsmonitoring ist die fortlaufende Bestandsüberwachung des Wolfs, zu der Artikel 11 FFH-Richtlinie die Nationalstaaten der EU verpflichtet. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für das Monitoring bei den Bundesländern. Es erfolgt nach bundesweit einheitlichen Vorgaben, die im BfN-Skript 413 „Monitoring von Großraubtieren in Deutschland“ veröffentlicht sind.
Zum BfN-Skript 413: https://www.bfn.de/publikationen/bfn-schriften/bfn-schriften-413-monitoring-von-wolf-luchs-und-baer-deutschland

Monitoringjahr
Das Monitoringjahr des Wolfs, das auch „Wolfsjahr“ genannt wird, deckt einen Fortpflanzungszyklus ab. Es beginnt am 1. Mai eines Jahres und endet am 30. April des Folgejahres.

Territorialer Wolf
Einzelner Wolf, der mindestens sechs Monate in einem Gebiet lebt. Wird auch als „residenter Wolf“ bezeichnet.

Wolfsbestand in Deutschland
Die Ergebnisse des Monitorings werden zwischen den Bundesländern abgestimmt und auf der Webseite der Deutschen Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf (DBBW) veröffentlicht. Zu den Bestandszahlen der DBBW: https://www.dbb-wolf.de/Wolfsvorkommen/territorien/zusammenfassung?Bundesland=&Jahr=2024

AKTUELLE MELDUNG: EILANTRAG STOPPT WOLFSJAGD IM LAHN-DILL-KREIS

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