
Neuwald: Gesetzesentwurf wird Risse nicht vermeiden / Volle Finanzierung und bessere Beratung im Herdenschutz gefordert
Der NABU übt scharfe Kritik am ersten Entwurf zur Novelle des Bundesjagdgesetzes. Demnach wäre eine reguläre Jagd auf Wölfe erlaubt, teils sogar trotz ungünstigem Erhaltungszustand. In seiner Stellungnahme betont der NABU: Eine generelle Bejagung wird weder zu weniger Rissen führen noch rechtliche Unsicherheiten bei Abschüssen beenden. Damir verfehle die Novelle ihre Ziele.
NABU-Wolfsexpertin Marie Neuwald erklärt: „Der jetzige Gesetzesentwurf ist ein gefährlicher Irrweg. Den Wolf in die Liste jagdbarer Arten aufzunehmen, ist nicht zielführend. Längst ist es auch mit dem Bundesnaturschutzrecht möglich, Wölfen mit auffälligem Verhalten etwas entgegenzusetzen. Eine Bejagung könnte hingegen fatale Folgen haben. Denn in manchen Bundesländern ist der Wolfsbestand so gering, dass die geplante Gesetzesänderung dort sogar zum Erlöschen der Populationen führen könnte.“
Der Fokus auf die Jagd drohe von den wirklichen Lösungen abzulenken. Neuwald: „Weniger Wölfe bedeuten nicht automatisch weniger Risse. Schon ein einzelner Wolf kann große Schäden anrichten, wenn er auf ungeschützte Weidetiere trifft. Wird durch Bejagung die Rudelstruktur zerstört, kann sich das Verhalten der Wölfe jedoch unvorhersehbar ändern und die Risszahlen sogar steigen. Wirksamer Herdenschutz bleibt daher unverzichtbar. Wer behauptet, die Jagd auf den Wolf schaffe automatisch mehr Sicherheit, weckt falsche Hoffnungen bei Weidetierhaltenden.“
Statt anlassloser Bejagung fordert der NABU Bund und Länder auf, die Kosten für personellen und materiellen Mehraufwand im Herdenschutz vollständig zu übernehmen und eine kompetente Vor-Ort-Beratung für standortangepassten Herdenschutz einzurichten. Gezielte Abschüsse sollen nur dann möglich sein, wenn ein Wolf Herdenschutz überwindet oder sich gegenüber Menschen auffällig verhält.
„Nicht zuletzt bleiben die rechtlichen Unsicherheiten bei Abschüssen mit der Novelle weiter bestehen, vor allem für die Jäger*innen“, so Neuwald. „Denn Wölfe sind nach wie vor eine durch EU-Recht geschützte Tierart, deren Regulierung strengen Regeln unterliegt. Der vorgelegte Gesetzesentwurf ist jedoch nicht mit EU-Recht vereinbar. Das bestätigt auch ein u.a. vom NABU beauftragtes juristisches Gutachten.“
Stellungnahme des NABU-Bundesverbands zum Entwurf des neuen Bundesjagdgesetzes

Schafherde mit Schutzhund (NABU, Karkow)


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