
Die am 23. Januar 2026 erteilte Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des
Hornisgrinden-Wolfes (GW2672m) erfolgt „im Interesse der Gesundheit des Menschen“.
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe.

Die am 23. Januar 2026 erteilte Ausnahmegenehmigung zur Entnahme des
Hornisgrinden-Wolfes (GW2672m) erfolgt „im Interesse der Gesundheit des Menschen“.
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe.
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